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OLG Frankfurt, 16.02.1990 - 2 U 99/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 526
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.03.1978 - III ZR 112/76
Auslegung einer Klausel über Bereitstellungszinsen bezüglich eines Darlehens - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.1990 - 2 U 99/89
Denn wenn im Falle der Nichtabnahme der Darlehensvaluta der Abschluß (Realtheorie) oder die Erfüllung des Darlehensvertrags (Konsensualtheorie) scheitert, steht der Bank ein Anspruch auf Ersatz der ihr hierdurch entstandenen Schäden und Aufwendungen zu (BGH WM 78, 422 ; Palandt.
- LG Tübingen, 28.12.2018 - 3 O 137/18
Verbraucherkreditvertrag: Notwendige Pflichtangaben zur Vertragkündigung sowie …
Klauseln, die es dem Darlehensgeber erlauben, das Darlehen oder einen Teil unter bestimmten Umständen zurückzuhalten, sind Änderungsklauseln im Sinne des § 308 Nr. 4 BGB (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Februar 1990 - 2 U 99/89 - VersR 1990, 526).